TOP HTL/HLUW-Praktikum 2027

Auf der Suche nach einem interessanten und außergewöhnlichen Praktikum?
 
Im 4 bis 8-wöchigen „Top HTL/HLUW“-Praktikum bietet das Land Niederösterreich Schülerinnen und Schülern der 3. und 4. Klasse einer HTL oder einer HLUW einen einmaligen Einblick in die Aufgaben von Technikerinnen und Technikern in der Landesverwaltung.
 
Der Auswahlprozess findet im Zeitraum Dezember 2026 bis Jänner 2027 statt!

Was sollen Sie mitbringen:

  • Ausbildung an einer HTL (Schwerpunkt IT, Bautechnik, Maschinenbau, Umwelttechnik) oder an einer HLUW
  • Neugier auf die technischen Tätigkeitsfelder im Landesdienst
  • Teamfähigkeit und Selbstständigkeit
  • Lern- und Einsatzbereitschaft

Was bieten wir Ihnen:

  • 4-8 Wochen Eintauchen in den technischen Teil der Landesverwaltung mit einem strukturierten Praktikumsplan und engagierter Betreuung
  • Je nach Abteilung Einblick in Bereiche wie IT, Bauen, Landesstraßen, Raumordnung, Umwelt, Verkehr und Wasser
  • Praktische Arbeitserfahrungen in einer großen Organisation
  • Teilnahme an Einsätzen vor Ort und Einbindung in praktische Tätigkeiten
  • „Anerkennungsgehalt“ in der Höhe von ca. € 980,- brutto für 4 Wochen

Praktische Hinweise:
  • Praktikumsplätze werden in St. Pölten und einigen dezentralen Standorten angeboten.
  • Die Praktika finden grundsätzlich im Zeitraum von Juli bis September statt – Starttermine 2027: 5. Juli, 2. August, 1. September

Bewerbung:

Eine Bewerbung für das "Top HTL/HLUW" Praktikum 2027 ist bis 8. Dezember 2026 möglich.

Ihre erforderlichen Bewerbungsunterlagen:
  • Bewerbungsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf (samt aktuellem Foto)
  • Ausbildungszeugnisse
Elektronische Unterlagen ersuchen wir im doc, jpg oder pdf-Format beizubringen. (siehe auch Mailverkehr mit der NÖ Landesverwaltung)

Kontakt:

Bei Fragen zum Praktikum sowie zum Bewerbungsablauf steht Ihnen die Abteilung Personalmanagement, Herr Gregor Heidenreich, MA unter der Telefonnummer 02742/9005-12052 zur Verfügung.

Es ist für uns selbstverständlich, die Bestimmungen des NÖ Gleichbehandlungsgesetzes anzuwenden (www.noe.gv.at/gleichbehandlung).
Weiters dürfen wir in diesem Zusammenhang auf die Ziele des Gleichstellungs- & Frauenförderprogramms des NÖ Landesdienstes und auf die regelmäßig erscheinenden Auswertungsberichte hinweisen. In Bereichen mit einem Frauenanteil unter 45% ist Frauenförderung geboten.