Lehrling im Lehrberuf Verwaltungsassistenz

Sie interessieren sich für die Verwaltung, sind ein Organisationstalent, kontaktfreudig und wissen mit einer Computertastatur gut umzugehen? Dann haben wir genau die richtige Lehrstelle für Sie! Das Land Niederösterreich bildet auch dieses Jahr wieder engagierte junge Menschen im Lehrberuf Verwaltungsassistenz aus!

Was bieten wir Ihnen:

  • eine abwechslungsreiche, zielgerichtete Ausbildung im Bereich der Verwaltung
  • ein Lehrverhältnis mit dem Land Niederösterreich
  • fachliche und persönliche Weiterentwicklung
  • Parteienkontakt und -Betreuung
  • selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten

Was sollen Sie mitbringen:

  • abgeschlossene 9. Schulstufe
  • Interesse an der Verwaltung
  • Lern- und Einsatzbereitschaft
  • Kontaktfähigkeit und Teamfähigkeit
  • Merkfähigkeit
  • ausgezeichnete Deutsch-Kenntnisse (Schrift und Sprache)
  • mathematisch-rechnerische Fähigkeit, logisch-analytisches Denken
  • EDV-Kenntnisse (Tastaturschreiben, MS Word, MS Excel)
  • Unbescholtenheit

Organisatorische Eckdaten:
  • Ausbildungsdauer: 3 Jahre
  • die Lehrstellen verteilen sich auf ganz Niederösterreich (Bezirkshauptmannschaften, Amt der NÖ Landesregierung, etc.)
  • Berufsschulen: Geras, Schrems und Waldegg
  • Lehrlingseinkommen:
    • 1. Lehrjahr: rund €753
    • 2. Lehrjahr: rund €996
    • 3. Lehrjahr: rund €1.184

Bewerbung

Fühlen Sie sich angesprochen? - Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung im folgenden Online-Formular.


Ihre erforderlichen Bewerbungsunterlagen:
  • Bewerbungsschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis  
  • aktuelles Foto
  • Ausbildungs- und Abschlusszeugnisse
Elektronische Unterlagen ersuchen wir im doc, jpg oder pdf-Format beizubringen. (siehe auch Mailverkehr mit der NÖ Landesverwaltung)


Bei Fragen steht Ihnen Frau Jacqueline Kendler unter der Telefonnummer 02742/9005-12213 und Frau Corinna Schönauer, BA unter der Telefonnummer 02742/9005-12236 zur Verfügung.
 
Es ist für uns selbstverständlich, die Bestimmungen des NÖ Gleichbehandlungsgesetzes anzuwenden (www.noe.gv.at/gleichbehandlung).
Weiters dürfen wir in diesem Zusammenhang auf die Ziele des Gleichstellungs- & Frauenförderprogramms des NÖ Landesdienstes und auf die regelmäßig erscheinenden Auswertungsberichte hinweisen. In Bereichen mit einem Frauenanteil unter 45% ist Frauenförderung geboten.