Elementarpädagoginnen bzw. Elementarpädagogen
Elementarpädagoginnen bzw. Elementarpädagogen
für die NÖ Landeskindergärten.
Wir erwarten von Ihnen
- Reife- und Diplomprüfung für Kindergartenpädagogik/Elementarpädagogik oder Absolvierung des Hochschullehrgangs für Elementarpädagogik im Ausmaß von 60 ECTS an einer Pädagogischen Hochschule
- Unbescholtenheit
- gesundheitliche Eignung
- Fähigkeit und Bereitschaft zu eigenverantwortlichem und selbstständigem Handeln
- organisatorische Fähigkeiten
- psychische Belastbarkeit
- Flexibilität
- Teamfähigkeit
- Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung
Wir bieten Ihnen
- eine anspruchsvolle, abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit
- die Möglichkeit zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung
- die wirtschaftliche Stabilität und Berechenbarkeit eines öffentlichen Dienstgebers
- eine Entlohnung nach dem NÖ Landes-Bedienstetengesetz, LGBl. 2100. Das Gehalt beträgt mindestens EUR 2.925,63 brutto monatlich (auf Basis Vollzeit). Es erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten.
Bewerbung
Eine vertrauliche Behandlung wird zugesichert.
Bei Fragen zur Bewerbung steht Ihnen die Abteilung Personalmanagement, Herr Andreas Böhm unter der Telefonnummer 02742/9005-12208 sowie Herr Thomas Haselböck unter der Telefonnummer 02742/9005-13063 zur Verfügung.
Es ist für uns selbstverständlich, die Bestimmungen des NÖ Gleichbehandlungsgesetzes anzuwenden (www.noe.gv.at/gleichbehandlung).
Weiters dürfen wir in diesem Zusammenhang auf die Ziele des Gleichstellungs- & Frauenförderprogramms des NÖ Landesdienstes und auf die regelmäßig erscheinenden Auswertungsberichte hinweisen. In Bereichen mit einem Frauenanteil unter 45% ist Frauenförderung geboten.
Ihre erforderlichen Bewerbungsunterlagen:
- Bewerbungsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf
- Geburtsurkunde
- Kopie des österreichischen Staatsbürgerschaftsnachweises oder eines Staatsbürgerschaftsnachweises eines EWR-Mitgliedstaates/schweizerischen Eidgenossenschaft samt Vorlage einer Anmeldebescheinigung (Aufenthaltskarte) bzw. Bescheinigung des Daueraufenthalts (Daueraufenthaltskarte) sowie bei Drittstaatangehörigen eine Beschäftigungsbewilligung oder eine Kopie des Nachweises eines gültigen Aufenthaltstitels nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz mit freiem Zugang zum Arbeitsmarkt
- aktuelles Foto
- alle für die von Ihnen angestrebte Position relevanten Ausbildungs- und Abschlusszeugnisse bzw. Diplome und allfällige Nostrifikations- oder sonstige Anerkennungsbescheide
Wie erfolgt die Aufnahme?
siehe Objektivierung - Aufnahme unter folgendem Link: https://www.noe.gv.at/noe/Jobs/Objektivierung_-_Aufnahme.html