Amtsärztin bzw. Amtsarzt
Ihre Aufgaben
Sanitäre Aufsicht über Krankenanstalten, Kuranstalten, Alten und Pflegeheime, Schwimmbäder, Sauna, Blutspendeaktionen.
Eine ärztliche Nebenbeschäftigung (z.B.: Führen einer eigenen Ordination) ist möglich, sofern dienstliche Interessen dadurch nicht beeinträchtigt werden.
Anforderungsprofil
- Arzt bzw. Ärztin für Allgemeinmedizin oder Facharzt bzw. Fachärztin
- Absolvierter Physikatskurs bzw. die Bereitschaft einen Kurs zu absolvieren und die dazugehörige Physikatsprüfung positiv abzulegen
- Kommunikationsfähigkeit
- Teamfähigkeit
- selbstständiges Arbeiten
- Genauigkeit
- Engagement
- hohe Belastbarkeit
- Lenkerberechtigung für die Führerscheinklasse B sowie eigener PKW für Außendiensttätigkeit
- Flexibilität (auch zeitlich)
Wir bieten Ihnen
- eine anspruchsvolle und interessante Tätigkeit
- die Möglichkeit zur konsequenten fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung
- die wirtschaftliche Stabilität und Berechenbarkeit eines öffentlichen Dienstgebers
- eine herausfordernde Tätigkeit, die trotzdem Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben ermöglicht
- eine Aufnahme mit der Aussicht auf ein späteres öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis
- eine Entlohnung nach dem NÖ Landes-Bedienstetengesetz, LGBl. 2100. Das Gehalt beträgt mindestens EUR 6.311,70 brutto monatlich (auf Basis Vollzeit).
Bewerbung
Eine vertrauliche Behandlung wird zugesichert.
Bei Fragen steht Ihnen die Abteilung Personalmanagement, Herr Franz Lechner unter der Telefonnummer 02742/9005-12186 zur Verfügung.
Es ist für uns selbstverständlich, die Bestimmungen des NÖ Gleichbehandlungsgesetzes anzuwenden (www.noe.gv.at/gleichbehandlung).
Weiters dürfen wir in diesem Zusammenhang auf die Ziele des Gleichstellungs- & Frauenförderprogramms des NÖ Landesdienstes und auf die regelmäßig erscheinenden Auswertungsberichte hinweisen.
In Bereichen mit einem Frauenanteil unter 45% ist Frauenförderung geboten.
Ihre erforderlichen Bewerbungsunterlagen:
- Bewerbungsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf
- Ausbildungs- und Abschlusszeugnisse bzw. Diplome und allfällige Nostrifikations- oder sonstige Anerkennungsbescheide
- Geburtsurkunde
- Kopie des österreichischen Staatsbürgerschaftsnachweises oder eines Staatsbürgerschaftsnachweises eines EWR-Mitgliedstaates/schweizerischen Eidgenossenschaft samt Vorlage einer Anmeldebescheinigung (Aufenthaltskarte) bzw. Bescheinigung des Daueraufenthalts (Daueraufenthaltskarte) sowie bei Drittstaatangehörigen eine Beschäftigungsbewilligung oder eine Kopie des Nachweises eines gültigen Aufenthaltstitels nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz mit freiem Zugang zum Arbeitsmarkt
- aktuelles Foto
Wie erfolgt die Aufnahme?
siehe Objektivierung - Aufnahme unter folgendem Link: https://www.noe.gv.at/noe/Jobs/Objektivierung_-_Aufnahme.html